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   BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75   

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https://dejure.org/1975,8270
BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75 (https://dejure.org/1975,8270)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1975 - 1 StR 552/75 (https://dejure.org/1975,8270)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1975 - 1 StR 552/75 (https://dejure.org/1975,8270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und zugunsten des Angeklagten - Berücksichtigung eines früherern Geständnisses des Angeklagten bei der Strafzumessung - Fehlende Berücksichtigung aufgrund der Bedeutungslosigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

    Auszug aus BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75
    Der Tatrichter ist zwar nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75
    Der Tatrichter ist zwar nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 411/72

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Rüge der unzulässigen Beschränkung

    Auszug aus BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75
    Er ist aber nach anerkannten Rechtssätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJV 1959, 780; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70, vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 411/72 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72).
  • BGH, 02.06.1970 - 1 StR 109/70

    Rückfalldiebstahl, fortgesetzte Urkundenfälschung und fortgesetzter Betrug -

    Auszug aus BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75
    Er ist aber nach anerkannten Rechtssätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJV 1959, 780; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70, vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 411/72 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72).
  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 656/72

    Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75
    Er ist aber nach anerkannten Rechtssätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJV 1959, 780; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70, vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 411/72 - und vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81

    Fahrlässige Körperverletzung durch Lymphknotenprobeentnahme trotz erhöhter

    Er ist aber nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

    Die Beweiswürdigung muß vollständig (erschöpfend) sein, d.h. die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

    Wenn die Frage der Beweisbarkeit von Umständen offengelassen wird, die im Falle ihres Nachweises (möglicherweise) entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen würden, kann dem Grundsatz nicht Rechnung getragen werden, daß das Tatgericht sich mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen muß, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; 12, 311, 315; BGH NJW 1959, 780, 781; 1967, 1140, 1141; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 267 Anm. 4 b).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    An sich wäre der Tatrichter nicht einmal verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -, vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75).
  • BGH, 05.02.1981 - 1 StR 735/80

    Umfang tatrichterlicher Erörterungspflicht hinsichtlich des festzustellenden

    Der Tatrichter ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780; BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75; vom 20. Januar 1976 - 1 StR 766/75).
  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 766/75

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Obergutachtens zur Glaubwürdigkeit

    Er ist aber nach anerkannten Rechtssätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70, vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 411/72 und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 323/79

    Richterliche Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des Vorliegens einer

    Der Tatrichter ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -, vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 Seite 6 - vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 Seite 7; ferner in GA 1974, 61 m.w.Hinw.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 394/76

    Indizien der Täterschaft in einem Mordprozess - Vorliegen von anderen

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